Blankoverordnung in der Physiotherapie – wie Mikrostrom sinnvoll und regelkonform eingesetzt werden kann
Seit dem 1. November 2024 ist in der physiotherapeutischen Versorgung ein neuer Weg geöffnet worden: Die sogenannte Blankoverordnung – offiziell „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ – erlaubt es Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, selbst über Art, Frequenz und Dauer
Autor: Patrick Walitschek, MSc | Veröffentlicht: 18.09.2025
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